Experimentelle Ermittlung der Komplementärfarben
Komplementärfarben
Farben bzw. Farbpaare, die sich - miteinander gemischt - in ihrer Farbwirkung neutralisieren (also ein neutrales Grau ergeben), oder auch, - nebeneinander verwendet - für ein Gleichgewicht der optischen Reize sorgen, werden als Komplementärfarben (lat. complere - vervollständigen, ergänzen) bezeichnet.
Im RGB-Farbmodell liegen die Farben Rot und Cyan, Grün und Magenta sowie Blau und Gelb einander gegenüber, was den Schluss nahelegt, dass diese Farbpaare auch komplementär zueinander sind.
Das Mischen der Farben Blau und Gelb ergibt aber bekanntermaßen die Farbe Grün.
Um untersuchen zu können, welche Farben unser Gehirn als gegensätzlich bzw. als zueinander komplementär einstuft, eignet sich das Phänomen farbiger Nachbilder, das Sie im Folgenden experimentell erproben können.
Erläuterungen zum Versuchsaufbau
Die Bilddatei - ein animiertes Gif - ist so angelegt, dass mit der Farbe Rot beginnend nacheinander unterschiedliche Hintergrundfarben für jeweils 15 Sekunden eingeblendet werden. In den zeitlichen Zwischenräumen ist der Hintergrund für je 7 Sekunden weiß. Vor allem zu Beginn dieser 7 Sekunden kann das Phänomen eines farbigen Nachbildes deutlich beobachtet werden, bevor diese optische Täuschung allmählich verblasst und der Hintergrund rein weiß erscheint.
Aufgabe:
Fixieren Sie das Gesicht der Frau und versuchen Sie dabei, den Blick möglichst nicht abzuwenden oder den Kopf zu bewegen. Je länger und konzentrierter Sie das Bild betrachten, desto intensiver ist der Farbeindruck beim Nachbild.
Halten Sie Ihre Beobachtungen fest, indem Sie unter die Farbe des Lichtreizes das jeweils passende Farbfeld ziehen.
Fixieren Sie das Gesicht der Frau und versuchen Sie dabei, den Blick möglichst nicht abzuwenden oder den Kopf zu bewegen. Je länger und konzentrierter Sie das Bild betrachten, desto intensiver ist der Farbeindruck beim Nachbild.
Halten Sie Ihre Beobachtungen fest, indem Sie unter die Farbe des Lichtreizes das jeweils passende Farbfeld ziehen.
Zuletzt geändert: Montag, 10. Februar 2025, 10:40